IN-Document-ID: IN-004-003 (IN-Netiquette) Netiquette des Individual Network (26.12.1994, HS) ============================================================================= Artikel 1: Zustaendigkeit Artikel 2: Teilnehmer (Benutzer) Artikel 3: Weitergabe von News Artikel 4: Mailforwarder Artikel 5: Solidaritaetsprinzip Artikel 6: Firmen, Universitaeten, oeffentliche Einrichtungen Artikel 7: Abwerbung Artikel 8: Verwaltungsrechner Artikel 9: News-Controlmessages Artikel 10: Persoenlichkeitsschutz Artikel 11: Ausgeschlossene Sites Artikel 12: Kommerzielle Nutzung Artikel 13: Ausschluss von Domains ----------------------------------------------------------------------------- Artikel 1: Zustaendigkeit ------------------------- Die Betreibergemeinschaften (Domains) entscheiden ueber ihre Politik, ihre Netiquette und ihren technischen Anschluss autonom. Das Individual Network hat die Aufgabe, die nationale und die internationale Konnektivitaet zu schaffen und zu erhalten sowie die Arbeit der Domains zu koordinieren. Die Domains informieren sich ueber ihre "Politik" untereinander und kooperieren fuer eine gemeinsame "Politik" im Individual Network. Artikel 2: Teilnehmer (Benutzer) -------------------------------- Fuer das Verhalten der Teilnehmer beim Posten, Mailen und bei der Nutzung anderer Netzdienste sei hier auf die regionalen und netzspezifischen Regelwerke (Netiquetten) verwiesen, deren Einhaltung empfohlen wird. Die Netiquette des Individual Network bezieht sich allein auf Dinge im Rahmen des Individual Network oder im Zusammenleben der Domains. Artikel 3: Weitergabe von News ------------------------------ News, die ueber die vom Individual Network zur Verfuegung gestellten Dienste bezogen wurden, duerfen nur an Sites weitergegeben werden, die dazu auch durch eine Vereinbarung mit einem Provider, bei dem der Individual Network e.V. Kunde ist, berechtigt sind. Dabei sollte vermieden werden, News an Wiederverkaeufer (z.B. POPs) weiterzugeben, weil diese keine Endkunden darstellen. Es ist zu beachten, dass diese Regelung des Individual Network durch Auflagen eines lokalen Versorgungspunktes (Universitaet, POP etc.) fuer einzelne Betreibergemeinschaften weiter eingeschraenkt werden kann und diese ebenfalls zu beruecksichtigen sind. Artikel 4: Mailforwarder ------------------------ Es ist nicht zulaessig, auf Sites, die dem Individual Network angehoeren, Mailforwarder fuer Rechner oder Benutzer einzurichten, die nicht dem Individual Network angehoeren. Artikel 5: Solidaritaetsprinzip ------------------------------- Das Individual Network lebt davon, dass die Domains sich gegenseitig vertrauen und keine versucht, die andere zu uebervorteilen. Das Individual Network ist eine Solidargemeinschaft mit dem Ziel, guenstige und sichere internationale Konnektivitaet zu schaffen. Daher sind die Bedingungen im Rahmen der Kostenverteilung im Individual Network (IN-Info [IN-002], Kapitel 9) einzuhalten. Artikel 6: Firmen, Universitaeten, oeffentliche Einrichtungen ------------------------------------------------------------- Firmen, Universitaeten und oeffentliche Einrichtungen duerfen die Leistungen des Individual Network nicht nutzen und koennen nicht in den Betreiberge- meinschaften aufgenommen werden. Ein voruebergehender Anschluss zu Testzwecken mit dem Ziel, dass diese Teilnehmer selbst einen Vertrag mit einem Provider ihrer Wahl abschliessen, ist gestattet. Ueber einen Anschluss zu Testzwecken muss der Vorstand des Individual Network e.V. informiert werden. Artikel 7: Abwerbung -------------------- Die gezielte Abwerbung von Sites aus einer anderen Betreibergemeinschaft hat zu unterbleiben. Artikel 8: Verwaltungsrechner ----------------------------- Der Verwaltungsrechner einer Betreibergemeinschaft muss auch unter dem Domainnamen (ohne Rechnernamen) erreichbar sein. Beispiel: Der Verwaltungsrechner der Betreibergemeinschaft "IN-Domain" soll auch als "in-domain.de" erreichbar sein. Wie auf allen Systemen im Internet sollte die Mailadresse "postmaster" vorhanden sein und dahin adressierte Mail von einem technischem Kontakt der Betreiber- gemeinschaft gelesen werden. "postmaster@in-domain.de" sollte also eine sinnvolle Adresse sein. Artikel 9: News-Controlmessages ------------------------------- Die Betreibergemeinschaften sollten dafuer Sorge tragen, dass die Teilnehmer durch Absenden von Controlmessages in den News keinen grossen (finanziellen) Schaden erzeugen. Dieses kann durch Information, administrative oder technische Massnahmen sichergestellt werden. Folgende Controlmessages koennen bei unbedarfter Nutzung sehr hohe Kosten erzeugen und sollten gnach Moeglichkeit voellig vermieden werden: sendsys, version, senduuname. Auch der Umgang mit checkgroups, newgroup und rmgroup sollte erfahrenen Benutzern vorbehalten bleiben, um fehlerhafte Controlmessages zu vermeiden. Artikel 10: Persoenlichkeitsschutz ---------------------------------- Es duerfen beim Mailverkehr und bei anderen Kommunikationsdiensten keine unnoetigen Verkehrsdaten erhoben werden. Die Erhebung von Verkehrsdaten hat nur im technisch und administrativ notwendigem Rahmen zu erfolgen; die Daten sollten anschliessend geloescht werden. Eine personenbezogene Auswertung von Verkehrsdaten z.B. zum Zwecke der Erstellung von Persoenlichkeitsprofilen darf nicht erfolgen. Inhaltsdaten bei personenbezogener Kommunikation (Mail) sind nicht zu erheben, zu kontrollieren oder zu speichern, sofern dieses ueber die zum Transport noetige Technik hinausgeht. Artikel 11: Ausgeschlossene Sites --------------------------------- Sites (Teilnehmer), die von einer Betreibergemeinschaft ausgeschlossen wurden, koennen nur in begruendeten Ausnahmefaellen von einer anderen, dem Individual Network angehoerenden, Domain aufgenommen werden. Artikel 12: Kommerzielle Nutzung -------------------------------- Die Nutzung der vom Individual Network gebotenen Dienste fuer kommerzielle Interessen ist verboten. Das Individual Network foerdert, unterstuetzt und gestattet ausschliesslich die private Nutzung der Dienste. Artikel 13: Ausschluss von Domains ---------------------------------- Ein Verstoss gegen die Netiquette des Individual Network, insbesondere gegen Artikel 5 oder Artikel 12, kann den Ausschluss aus einer Betreiber- gemeinschaft oder den Ausschluss der Betreibergemeinschaft aus dem Individual Network zur Folge haben. Naeheres regelt die Satzung des Individual Network e.V. -----------------------------------------------------------------------------