INFRa e.V.


Diese Nutzungsbedingungen sind zu lesen und zusammen mit dem Userantrag an

INFRa e.V.
c/o A. Bochmann
Marie-Curie-Strasse 8
79100 Freiburg

Fax: 0761 381534

einzusenden.

INFRa - Nutzungsbedingungen

Stand: 9/1995

Aufgrund der Mitgliedschaft von INFRa im IN e.V. gelten die Artikel der IN-Netiquette. Die dort bekundeten Verhaltensmaßregeln sind hauptsächlich für die Domain selbst von Belang, doch möchten wir die Subdomains ausdrücklich um die Beachtung der Artikel 3, 4, 11 und 12 bitten.

INFRa-Nutzungsbedingungen



Prinzipiell wird davon ausgegangen, daß unsere Teilnehmer verantwortungsvoll genug sind, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Nichtsdestotrotz müssen die hier beschriebenen Regeln, die sogenannte Nutzungsbedingungen, als bindend angesehen werden. Sie gelten für alle Benutzer des Netzwerkes INFRa.de, unabhängig davon, ob es sich um den Betreiber oder den Benutzer einer Site handelt.
  1. Der Internet-Zugang über INFRa.de und die Nutzung der Domain INFRa.de ist aufgrund der vertraglichen Bindungen nur zur ausschließlichen privaten Nutzung gestattet. Dies schließt insbesondere die Angabe einer INFRa.de-Adresse auf Visitenkarten und in Signaturen aus, sofern diese nicht als rein private Adresse kenntlich gemacht ist.


  2. Selbstverständlich wird ein zuverlässiger Betrieb angestrebt. Ausfälle, Verzögerungen, Datenverluste und durch technische Probleme verursachte Kosten koennen natürlich nie ausgeschlossen werden, zumal Leitungen und Dienste der Telekom in Anspruch genommen werden. Es wird keinerlei Haftung fuer Schäden jeglicher Art durch den Verein oder seiner Mitglieder übernommen. Dies gilt ebenso für das Verhalten seiner Mitglieder und Benutzer. D.h. es gibt kein Recht auf Verfügbarkeit der Leistungen.


  3. Ist ein Teilnehmer an der Domain mit seinen fälligen Zahlungen im Rückstand, so kann er nach einmaliger Mahnung von den Leistungen der Domain ausgeschlossen werden.


  4. Der Teilnehmer an der Domain 'INFRa.de' ist mit der Speicherung seiner personenbezogenen Daten einverstanden. Diese Daten werden vertraulich behandelt und Dritten nicht zugänglich gemacht. Ausnahmen beduerfen der ausdruecklichen Genehmigung des Teilnehmers.


  5. Alle Aktivitäten, die zivil- oder strafrechtlich verfolgt werden koennen, sind natürlich nicht gestattet.


  6. Die Nutzungsbedingungen der (z.B. via IP) benutzten Dienste sind einzuhalten.


  7. Gateways zu anderen Netzen dürfen nicht ohne Genehmigung des Vereins betrieben werden.


  8. Der Verantwortliche eines Zugangs muß auch über EMail erreichbar sein. Der Verantwortliche einer eigenen Domain muß auch über Postmaster@domain.INFRa.de erreichbar sein.


  9. Die Rechner von INFRa werden derzeit ueber den kommerziellen Provider XLINK versorgt. Das IN schluckt zwar die in diesem Falle anfallenden Volumengebühren; dies funktioniert jedoch nur, solange sich der anfallende Traffic in gewissen Grenzen hält. Das heißt, jeder sollte sich genau ueberlegen, was er wann wo tut. (Z.B. Benutzung von ftp- und IRC Servern in .de-Land statt sonstwo.)


  10. Natuerlich gelten die üblichen Warnungen bzgl. des Sendens von control messages bei News, besonders sendsys! Sämtliche unbedachten Belästigungen sind zu vermeiden! Sendsys und ähnliche control messages, die große Mengen an Netzverkehr nach sich ziehen, sind durch den Verein _vorher_ zu bestätigen.


  11. Der Betrieb besonderer Server, speziell MUD- und IRC-Server, ist nur mit Genehmigung des Vereins zulässig.


  12. Nur identifizierbaren Privatpersonen darf ein Zugang zu Netzdiensten ermöglicht werden. Dem Verein müssen die Namen und Anschriften sämlticher Nutzer bekannt sein.


  13. Jedem Nutzer der Domain müssen die Nutzungsbedingungen bekannt sein.


  14. INFRa lässt auch das Platzierung von WWW Seiten zu. Näheres über die Konditionen und Preise ist dem README.www und der Preisliste zu entnehmen.


  15. INFRa weist darauf hin, daß jeder Benutzer fuer die Sicherheit seines eigenen Accounts selbst zuständig ist. Dies gilt insbesondere fuer sogenannte Hackversuche. Betreiber von Mailboxen, die Mail an angeschlossene User verteilen, sind selbst für die Sicherheit und Einhaltung der Bestimmungen aller an sie angeschlossenen User verantwortlich. Des weiteren sind alle Benutzer für die Weiterverteilung an Unbefugte verantwortlich.


  16. Finanzielle Schäden, sowohl materielle wie immaterielle sind vom Benutzer selbst zu tragen.


  17. Mit Unterschrift unter diese Benutzungsbestimmungen erkennt der Unterzeichner die Gültigkeit der IN-Netiquette an.


  18. Mit Unterschrift unter diese Bedingungen erklärt sich der Unterzeichner mit einem von INFRa für statistische Zwecke durchgeführten Accounting einverstanden.


  19. Gateways zwischen verschiedenen Formaten sind prinzipiell erlaubt, müssen jedoch mit dem Vorstand abgesprochen und genehmigt werden.


  20. File mirroring ist nicht so gerne gesehen und bedarf der grundsätzlichen Erlaubnis der Betreiber von INFRa. Dies gilt insbesondere, wenn der Betreiber des Mirrors Gebühren von seinen Usern erhebt. In diesem Falle behält sich INFRa vor, selbst Gebühren fuer das Mirroring zu erheben.


  21. Fuer die an INFRa zu entrichtenden Beiträge und Gebühren gilt die zur Zeit des Vertragsabschlußes gültige Preisliste. Im Falle einer Erhöhung von mehr als 20 % steht dem User ein Rücktrittsrecht zum Termin des Inkrafttretens der Preisänderung zu, mit einer Ansagefrist von 12 Wochen ab Bekanntgabe der Preisänderung.


  22. Die vereinbarten Entgelte sind vierteljährlich jeweils bis zum 5. des ersten Monats fällig. Kommt der User mit dem Entrichten der fälligen Gelder in Verzug, so behält INFra sich vor, ihn nach einmaliger Mahnung von der Benutzung seiner Dienste auszuschließen. Die Gelder werden auf das Vereinskonto von INFRa überwiesen:

    INFRa. e.V.
    Volksbank Freiburg Blz.: 68090000 KtoNr.: 23272709


  23. Erfüllungsort und Gerichtsstand des Vereins ist Freiburg, soweit die gesetzlichen Bestimmungen nichts anderes vorsehen.


  24. Der Unterzeichner erklärt sich damit einverstanden, neue Nutzungsbedingungen anzuerkennen, sobald sie von INFRa verwirklicht werden. Alle alten Nutzungsbedingungen verlieren dann ihre Wirksamkeit. Bedenkt , daß wenn INFRa fuer jemanden unzumutbare Bedingungen aufstellt, man immer noch ohne Probleme kündigen kann. Der Verein verpflichtet sich, neue Nutzungsbedingungen unverzüglich, jedoch spätestens 5 Tage nach Beschluß, seinen Usern anzuzeigen und zugänglich zu machen.


  25. Minderjährige Benutzer benötigen die Unterschrift ihrer gesetzlichen Vertreter. Diese Vertreter sind auch für die Einhaltung der Vereinsbestimmungen verantwortlich, insbesondere bei Missbrauch oder bei Zugriff des Minderjährigen auf Newsgruppen, die für unter 18-jährige nicht erlaubt sind. Der Verein ist einfach nicht in der Lage (dies gilt auch gesetzlich) allen Traffic zu kontrollieren.


  26. Bei Missbrauch der von INFRa zur Verfügung gestellten Dienste, behält sich der Verein ein sofortiges Abklemmen des oder der Betreffenden vor.


  27. Die von INFRa.de berechneten Kostenbeteiligungen sind der im INFRa.zip Paket beiliegenden Preisliste zu entnehmen. I.e. je mehr User wir haben umso billiger werden wir.



Last update: Fri Apr 25 12:52:54 CEST 2003 by Daniele Frijia